Erklärung zur Barrierefreiheit

In leichter Sprache:

Diese Erklärung gilt für die Internet-Seite der Sportgemeinschaft Sparkasse Aachen.

Auf der Internet-Seite gibt es Informationen und Dienst-Leistungen.

Die Sportgemeinschaft Sparkasse Aachen möchte, dass alle Menschen sie gut nutzen können.

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Die Sportgemeinschaft Sparkasse Aachen ist bemüht, ihre Internetseite und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2016/2102 und (EU) 2019/882 / Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die Sportgemeinschaft verfolgt die Grundprinzipien der Barrierefreiheit, damit ihre Angebote wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite https://www.sportgemeinschaft-sparkasse-aachen.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Internetseite https://www.sportgemeinschaft-sparkasse-aachen.de., ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2" bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Februar 2025 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeit mit der DIN EN 301 549

Internetseite

Aufgrund der Überprüfung ist die Sportgemeinschaft Sparkasse Aachen mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Barrieren teilweise vereinbar.

Barriere 1: In Einzelfällen fehlt bei verlinkten Grafiken der Alternativtext oder ist nicht verständlich formuliert (Richtlinie 9.1.1.1a).


Barriere 2: Bei bestimmten Screenreadern wird auf Bestätigungsseiten die Hauptüberschrift beim Laden nicht fokussiert und vorgelesen; stattdessen erhält ein nachfolgendes Element den Fokus (Richtlinie 9.1.3.1 a).

Barriere 3: Einige Grafiken und grafische Bedienelemente weisen keinen ausreichenden Kontrast auf (Richtlinie 9.1.4.11).

Barriere 4:
Einzelne Bedienelemente auf der Internetseite sind nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar – etwa die Standortauswahl im Filialfinder, Hilfetexte und Datumsfeld im Kontaktformular oder die Sprachauswahl am Seitenende (Richtlinie 9.2.1.1).

Barriere 5: Mobile Suche: Tastaturnutzende können unter Einsatz bestimmter Hilfsmittel die Suche in der mobilen Ansicht nicht benutzen (Richtlinie 9.2.1.1).

Barriere 6: Sprungmarken innerhalb der Seite sind nicht mit der Tastatur erreichbar (Richtlinie 9.2.1.1).

Barriere 7: Bei bestimmten Wertpapier-Ordern kann eine zeitlich begrenzte Interaktion von 8 Sekunden zur Annahme eines Kursangebots nicht angepasst oder verlängert werden (Richtlinie 9.2.2.1).
Alternative: in den allermeisten Fällen stehen Ihnen weitere Handelsoptionen ohne Zeitbegrenzung zur Verfügung, bspw. der börsliche Handel oder der Fondsabruf / Fondsrückgabe.

Barriere 8: Der animierte Inhaltsbereich oben auf der Startseite kann nicht pausiert oder gestoppt werden (Richtlinie 9.2.2.2).

Barriere 9: Das Element Chatbot überdeckt möglicherweise fokussierte Elemente (Richtlinie 9.2.4.11).

Barriere 10: Auf einigen Seiten sind Links teilweise unverständlich. Beispiel: “Mehr erfahren” (Erfolgskriterium 9.2.4.4).

Barriere 11: Vereinzelt werden interaktive Formularelemente ohne sichtbaren Tastaturfokus angezeigt (Richtlinie 9.2.4.7).

Barriere 12: Textbereiche in englischer Sprache sind nicht mit dem entsprechenden Sprachattribut ausgezeichnet und werden daher von Screenreadern falsch ausgesprochen (Richtlinie 9.3.2.1).

Barriere 13: Im animierten Inhaltsbereich oben auf der Startseite ist die Tastaturnavigation schwer nachvollziehbar – auch nicht sichtbare Inhalte werden fokussiert (Richtlinie 9.4.1.2).

Barriere 14: Manche nicht-interaktive Textelemente erhalten den Fokus und verhalten sich wie Links, obwohl sie keine Aktion ausführen (Richtlinie 9.4.1.2).

Barriere 15: Die Schriftgröße auf der Internetseite passt sich nicht an die Benutzereinstellungen im Browser an (Richtlinie 11.7).

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde erstmalig am 15.05.2025 erstellt und zuletzt am 15.05.2025 aktualisiert.


Barriere melden und Kontakt

Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen und Fragen nutzen Sie bitte das folgende Kontaktformular. Dort können Sie auch eine bestehende Barriere mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen.

Kontaktformular Barriere melden


Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie keine zufriedenstellende Rückmeldung auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben oder der Ansicht sind, dass die Internetseite oder mobile Anwendung der Sportgemeinschaft Sparkasse Aachen nicht barrierefrei zugänglich ist, stehen Ihnen folgende Durchsetzungsverfahren zur Verfügung:

Schlichtungsverfahren nach dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG)

Sie können sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden, die im Rahmen des jeweiligen Landes-Behinderten­gleichstellungs­gesetzes eingerichtet wurde. Ziel dieses Verfahrens ist es, eine einvernehmliche Lösung zwischen Ihnen und dem Betreiber der Internetseite oder mobilen Anwendung zu erreichen. Die Schlichtung ist kostenlos und erfordert keinen Rechtsbeistand.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Internetseite Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Beschwerde bei der Markt­überwachungs­behörde gemäß dem Barriere­freiheits­stärkungsgesetz (BFSG)

Falls Sie der Meinung sind, dass die Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß dem BFSG nicht eingehalten werden, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde einreichen. Diese Behörde prüft den Sachverhalt und kann gegebenenfalls Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit anordnen.

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

Internetseite Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)